Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. April 2022 die restlichen Schutzmassnahmen aufzuheben. Die letzten Wochen haben in den Alters- und Pflegeheimen gezeigt, dass Covid-19 betroffene Bewohner in der Regel über nur noch geringe Krankheitssymptome verfügen. Dies ermöglicht uns die Schutzmassnahmen ebenfalls auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren.

Generelle Maskenpflicht aufgehoben

In der gesamten Institution ist die generelle Maskenpflicht aufgehoben. Aber jederzeit kann freiwillig eine Hygiene- bzw. FFP 2 Maske getragen werden. Die allgemeinen Hygienemassnahmen (Desinfektion, Räume und Zimmer lüften, Abstand) werden weiterhin umgesetzt.

Besucher

Besuche sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Besucher mit Covid-19 Symptomen oder grippeähnlichen Symptomen bitten wir keine Besuche abzustatten.

Bewohner

Bei Covid-19 Symptomen empfehlen wir den Bewohnern dringend einen Corona-Test, zum Schutz der Mitbewohner und der Mitarbeitenden. Der Test wird wie bis anhin durch unsere Pflegefachpersonen durchgeführt.

Bei einem positivem Covid-19 Testresultat empfehlen wir den Bewohnern zum Schutz der Mitbewohner und Mitarbeitenden sich vorwiegend im Zimmer aufzuhalten. Wenn das Zimmer ver-lassen wird, sollte unbedingt während 5 Tagen mindestens eine Hygienemaske getragen werden.

Mitarbeitende

Für Mitarbeitende mit Covid-19 Symptomen ist das Testen nach wie vor obligatorisch. Bei positivem Test werden adäquate Massnahmen zum Schutz der Bewohner und Mitarbeitenden umgesetzt.

Allgemein

Wir hoffen, dass sich die Corona-Situation und die Krankheitsverläufe weiterhin positiv entwickeln und wir von erneuten Schutzmassnahmen verschont bleiben.

Jetzt freuen wir uns aber, diesen lang ersehnten Schritt endlich umsetzen zu können und sind zuversichtlich, dass sich die Dinge positiv entwickeln.

Einen herzlichen Dank an alle für das grosse Verständnis und das Mittragen der schwierigen Situation der letzten zwei Jahre.